Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte bei Stau und stockendem Verkehr auf mehrspurigen Straßen.
Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau führen, haben die Verkehrsteilnehmer der rechten Fahrspur ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Die Fahrzeuge der linken Spur sollen zum linken Fahrbahnrand gelenkt werden. Das funktioniert so:
- die Geschwindigkeit verringern langsam an den Fahrbahnrand fahren.
- Das Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung ausrichten, damit das Heck nicht in die Rettungsgasse ragt.
- ausreichend Abstand zum Vordermann halten, um reagieren zu können.
- Zweispurige Straßen: Fahrzeuge auf der linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand, Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand.
- Dreispurige Autobahnen: Die Rettungsgasse wird zwischen der äußerst linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden.
- Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt.
Damit bildet sich zwischen den Fahrzeugkolonnen eine Fahrspur für die Einsatzfahrzeuge.
Seit Dezember 2016 ist das Bilden einer Rettungsgasse im Paragraph 11 Abs. 2 StVO gesetzlich geregelt.
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“